Wertpapierdepot kündigen

Liquidität schaffen, die Bank tauschen, zu einem günstigeren oder besseren Anlagendepot wechseln, es gibt verschiedene Gründe das eigene Wertpapierdepot zu kündigen. Doch was sollten Sie beachten, um Nachteile zu vermeiden? Wie ist die steuerliche Situation? Wo liegen die Unterschiede zwischen Anbieterwechsel und Übertragung? Hier erfahren Sie alles, was Sie dazu wissen müssen.

Wechsel der Bank und Übertrag des Depots

Wenn Sie Ihr Depot lediglich zu einer anderen Bank übertragen möchten, handelt es sich um einen sogenannten Übertrag ohne Gläubigerwechsel. Dies ist der einfachste Fall. Es findet kein Verkauf des Depots statt, somit fallen für Sie auch keine Steuern an. Wertpapiere, die Sie vor Einführung der Abgeltungssteuer erwarben bleiben weiterhin als abgeltungsteuerfreie Altbestände bestehen. Wenn Sie Ihr Depot zum Beispiel dem Ehegatten überschreiben, oder es in ein gemeinsam geführtes Depot aufnehmen möchten, handelt es sich auch nicht um einen Verkauf. Allerding ist Ihre Bank verpflichtet, den Vorgang an das Finanzamt zu melden. Übertragen Sie das Depot an einen Dritten, bleibt der Vorgang nur dann steuerfrei, wenn er eindeutig als Schenkung deklariert wird. Natürlich erfolgt auch in diesem Fall eine Meldung an das Finanzamt. Bei einem regulären Verkauf an einen Dritten fällt dann Steuer an, wenn der Wert der Papiere gestiegen ist. Dabei spielt das Datum eine Rolle, an dem Sie das Depot eröffnet haben. Liegt es vor dem 1. Januar 2009, bleibt der Verkauf auch dann steuerfrei, wenn Sie Gewinne erzielt haben. Im Bestand des Käufers dürfen die Papiere aber selbstverständlich nicht mehr als steuerfreie Altbestände deklariert werden. Haben Sie das Depot nach dem 1. Januar 2009 erworben, sind eventuelle Gewinne regulär zu versteuern.

Die richtige Vorgehensweise beim Depotwechsel

Welche technischen Schritte sollten Sie einleiten, um Ihr Depot zu kündigen und zu wechseln? Zuerst können Sie mit Ihrer Bank sprechen, ob sie Ihnen ein günstigeres Depot anbieten kann. Wenn nicht, suchen Sie einen neuen Anbieter. Besonders im Internet gewinnen Sie schnell einen guten Überblick über die aktuellen Konditionen von regionalen Banken und online Brokern. Sobald Sie sich entschieden haben, eröffnen Sie zuerst das neue Depot. Dies kann online oder vor Ort geschehen, ein Antrag ist normalerweise ausreichend. Bei Direktbanken und Online-Anbietern müssen Sie sich mit dem Post-Ident Verfahren einmalig verifizieren. Dazu benötigen Sie die Eröffnungunterlagen und einen gültigen Personalausweis oder Pass. Die Post bestätigt dann dem Anbieter, dass Sie als natürliche Person der neue Inhaber des Wertpapierdepots sind.

Der Wechsel

Nun können Sie den Umzug Ihrer Papiere bei Ihrer alten Bank veranlassen. Die Bank darf dafür keine Gebühren erheben. Viele Anbieter bieten auch einen Umzugs-Service an, in diesem Fall kümmert sich Ihr neuer Anbieter um die Übertragung. Aber Vorsicht, in beiden Fällen kann der Umzug mehrere Wochen dauern. In dieser Zeit können Sie weder kaufen noch verkaufen. Ein Umzug sollte also nur dann erfolgen, wenn sich Ihr Depot auf absehbare Zeit stabil seitlich bewegen wird, was natürlich schwer abzuschätzen ist. Nach erfolgreichem Übertrag können Sie Ihr altes Depot kündigen. Falls noch Brüchstücke, zum Beispiel von Fondsanteilen, bestehen, müssen Sie diese verkaufen. Vielleicht hat sich auch der Umzugs-Service Ihres neuen Anbieters darum gekümmert, das sollten Sie als letzten Schritt noch kontrollieren. Übrigens, Wertpapierdepots können Sie in der Regel ohne Frist kündigen. Beachten Sie unbedingt, ist eine Kündigungsfrist vereinbart, darf diese nicht länger als ein Monat sein. Längere Fristen sind unzulässig und damit ungültig.