Seit 2009 ersetzt die Abgeltungssteuer die Kapitalertragssteuer. Seit dieser Zeit werden alle Einnahmen aus Kapitalvermögen, die über dem sogenannten Sparer-Pauschbetrag liegen, mit 25 % besteuert. Diese Neuregelung seitens der Bundesregierung wurde in vielen Bereichen von Kapitalanlegern mit sehr gemischten Gefühlen gesehen. In Bezug auf den Wertpapierhandel sieht es so aus, dass es auf die Art der Wertpapiere ankommt, ob die neu eingeführte Abgeltungssteuer einen Vorteil oder einen Nachteil gegenüber der davor gültigen Regelung darstellt.Eigentümer wachstumsstarker Aktien haben eher Nachteile, Eigentümer festverzinslicher Wertpapiere allerdings können sich über die Vorteile der neu eingeführten Abgeltungssteuer freuen.
Das ist bei der Abgeltungssteuer gegenüber der Kapitalertragssteuer anders
Die neu eingeführte Abgeltungssteuer hat den Sinn, dass seit 2009 alle Erträge aus Kapitalanlagen einheitlich besteuert werden, und zwar mit einem Steuersatz von 25 %. Das gilt für Zinsen, Dividenden, Erträge aus Investmentverträgen, Gewinne aus dem Verkauf von privaten Kapitalanlagen und vielem mehr. Wichtig ist auch, dass nur noch Gewinne aus privaten Kapitalanlagen mit der Abgeltungssteuer versteuert werden müssen, die nach dem 31.12.2008 erworben worden sind. Es ist nur möglich, den Sparer-Pauschbetrag abzusetzen, andere Werbungskosten werden nicht mehr zur Reduzierung der Steuerpflicht anerkannt. Quellensteuer für Veräußerungsgewinne beispielsweise im Ausland kann nicht mehr abgesetzt werden. Es ist allerdings möglich, Veräußerungsverluste von Kapitalanlagen gegenüber den Erträgen aus Kapitalgeschäften abzusetzen, allerdings nur in Bezug auf die erzielten Kapitalerträge, nicht gegenüber sonstigen Einkünften. Die Verifikation der Abgeltungssteuer durch Kontenabruf ist anders als vorher bei der Kapitalertragssteuer seit 2009 nicht mehr erforderlich.
Besserverdienende sollten in festverzinsliche Wertpapiere investieren
In gewisser Weise kommt es darauf an, wann die neu eingeführte Abgeltungssteuer von 25 % beim Erwerb von festverzinslichen Wertpapieren einen Vorteil darstellen kann. Sie tut es auf jedem Fall für Besserverdienende, wenn diese durch den aktuellen Spitzensteuersatz von bis zu 42 % davon betroffen sind, diesen Spitzensteuersatz auf ihr Einkommen zu bezahlen. Dann profitieren diese eindeutig davon, in festverzinsliche Wertpapiere zu investieren. Der dafür mit 25 % zu zahlende Steuersatz für die Abgeltungssteuer ist wesentlich geringer und bietet insofern viele Vorteile.
Das Veräußern von Kapitalanlagen sollte genau überlegt sein
Da nur die Erträge aus dem Verkauf von privaten Kapitalanlagen der Abgeltungssteuer unterliegen, die nach dem 31.12.2008 erworben worden sind, ist es beim Verkauf von Wertpapieren immer eine Überlegung wert, welche Wertpapiere veräußert werden sollten, denn die Erträge aus dem Verkauf von älteren Wertpapieren als diesen sind frei von der Abgeltungssteuer.