Bislang wurde die Kirchensteuer der Bevölkerung über die Steuererklärung eingezahlt, im Jahr 2015 kommt es allerdings zu Änderungen bei der Art der Einzahlung der Kirchensteuer. Mit dem Beginn des 1.Januar 2015 ist die Bank verpflichtet, dass sie die Kirchensteuer direkt von dem Konto abzieht. Danach wird das Geld zum Finanzamt überwiesen. Aber auch bei dieser Änderung gilt, dass nicht jeder davon betroffen ist. Die Zahler der Kirchensteuer unterscheiden sich dadurch, dass im normalen Fall die Kirchensteuer bereits von dem Einkommen versteuert wird und diese nicht auf das eigene Konto kommt. Bei diesem Verfahren werden die meisten Leute stutzig, wenn die Bank in die Steuererklärung eingreifen möchte und die zahlende Steuer selber verwaltet. Viele wissen nicht einmal, dass diese Änderung keine Neuheit ist. Auch bislang hatte man die Möglichkeit, wenn man nicht selber die Kirchensteuer abführen möchte, dies der Bank überlassen kann.
Was ist für den Bankkunden wichtig, wenn es um die Zahlung der Kirchensteuer geht?
Da die Kirchensteuer ab dem Eintritt des Jahres 2015 direkt von dem Bankkonto durchgeführt wird, werden die Bankkunden jetzt schon darüber informiert. Als Bankkunde bekommt man die Information über die Kirchensteuer von dem Kontoauszug. Viele sind gerade deswegen verwirrt und wissen nicht, was auf sie mit dieser Änderung zukommt. Ab dem Jahr 2015 ist jeder Bankkunde mit der Zahlung der Kirchensteuer durch die Bank betroffen. Wenn man bedenken bei der Höhe der Kirchensteuer hat, dann kann man aufatmen, weil sich die Höhe erst mal nicht ändert. Auch bei der Diskretion herrscht ein hohes Niveau. Die Zahler der Steuer und Mitglieder der Kirche können nicht von den Bankbeamten nicht ermittelt werden. Die Mitgliedschaft in der jeweiligen Kirche ist anonym und keiner hat einen Einblick in die privaten Informationen.
Wissenswerte Tipps zu der Kirchensteuer
Die Kontoinhaber, die sparen, sollten aufpassen, wenn sie eine Abgeltungssteuer zahlen müssen. Auch die Abgeltungssteuer ist von dem Einzug der Bank betroffen. Die Versteuerung kann auf verschiedene Arten stattfinden und kann, wenn man Mitglied der katolischen oder evangelischen Kirche ist, von den Einkommenssteuern berechnet werden. Dies passiert direkt über den Arbeitgeber, der diese Steuer an das Finanzamt einzahlt.
Der Vorteil dieser Änderung ist es, dass die Kunden diese Art der Steuer nicht selber in die Steuererklärung verwalten müssen. Diese Arbeit übernimmt jetzt die Bank, die direkt diese Steuerzahlung durchführt. Die Kirche und der Staat versichern sich dadurch, dass die Erträge versteuert werden. Der Kontoinhaber versichert sich dadurch eine gemütlichere Art diese Arbeit der Bank zu überlassen und sich darüber keine Sorgen mehr machen.
Wenn man bei diesem Verfahren bedenken hat, kann man Einspruch einnehmen und die Steuer für die Kirche selber zahlen. In diesem Fall verpflichtet man sich mit einem ausgefüllten Formular, dass man sich um die Steuer selber kümmert und aussagen, dass Sie nicht möchten, dass die Bank die Kirchensteuer abführt.