Die Abgeltungssteuer beim Wertpapierhandel
Seit 2009 ersetzt die Abgeltungssteuer die Kapitalertragssteuer. Seit dieser Zeit werden alle Einnahmen aus Kapitalvermögen, die über dem sogenannten Sparer-Pauschbetrag liegen, mit 25 % besteuert. Diese Neuregelung seitens der Bundesregierung wurde in vielen Bereichen von Kapitalanlegern mit sehr gemischten Gefühlen gesehen. In Bezug auf den Wertpapierhandel sieht es so aus, dass es auf die Art …